Kommentar zum § 25 StVO 1960

cpiegger am 09.06.2015

  • 0,0 bei 0 Bewertungen

wer kann in einer gemeinde die kurzparkzonen verwalten. wer darf strafmandate ausstellen und wer hebt diese ein.

wer bekommt das strafgeld in einer gemeinde wenn die kurzparkzone auf einer gemeindestrasse ist ?

kann ein gemeindeangestellter die kurzparkzone überwachen und exekutieren? muss dafür eine schulung gemacht werden oder wer vergibt hierfür eine berechtigung.

vielen dank für eure hilfe


§ 25 StVO 1960 | 1. Version | 1574 Aufrufe | 09.06.15
Informationen zum Autor/zur Autorin dieses Fachkommentars: cpiegger
Zitiervorschlag: cpiegger in jusline.at, StVO 1960, § 25, 09.06.2015
Zum § 25 StVO 1960 Alle Kommentare Melden Vernetzungsmöglichkeiten