Gesetzesaktualisierungen

5 Gesetze aktualisiert am 05.01.2023

Gesetze 1-5 von 5

7 Paragrafen zu Strafregistergesetz 1968 (StrG) aktualisiert


§ 14 StrG Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1968 in Kraft.(2)Absatz 2Gleichzeitig treten folgende Rechtsvorschriften außer Kraft:1.Ziffer einsdie Strafregisterverordnung 1933, BGBl. Nr. 258;die Strafregisterverordnung 1933, Bundesgesetzblatt Nr. 258;2.Ziffer 2§ 21 der Vollzugsanweisung... mehr lesen...


§ 13a StrG Übermittlung von Strafregisterdaten zu wissenschaftlichen Zwecken

(1)Absatz einsDie Landespolizeidirektion Wien hat über die Bestimmungen der §§ 9, 9a, 9d und 10 hinaus, soweit dies mit den Grundsätzen einer sparsamen, wirtschaftlichen und zweckmäßigen Verwaltung vereinbar ist, und nach Maßgabe der technischen Erfordernisse der Führung des Strafregisters den in... mehr lesen...


§ 11 StrG Gemeinsame Bestimmungen für Auskünfte und Bescheinigungen

„Im Strafregister der Republik Österreich – geführt von der Landespolizeidirektion Wien – scheint keine Verurteilung auf.“ mehr lesen...


§ 10 StrG Strafregisterbescheinigungen

benötigt wird.(2) Die örtliche Zuständigkeit zur Ausstellung dieser Bescheinigungen richtet sich nach dem Aufenthaltsort des Antragstellers. mehr lesen...


§ 3 StrG Strafkarten

(1)Absatz einsDie Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sind nach Eintritt der Rechtskraft von den ordentlichen Gerichten, die in erster Instanz erkannt haben, der Landespolizeidirektion Wien durch Übersendung von Strafkarten mitzuteilen.(2)Absatz 2Die Strafkarten haben folgende Angaben ... mehr lesen...


§ 4 StrG Sonstige Mitteilungen

(1)Absatz einsDie sich auf eine der in den Z 1 bis 3 des § 2 Abs. 1 angeführten Verurteilungen beziehenden Entschließungen des Bundespräsidenten und rechtskräftigen Entscheidungen inländischer Strafgerichte sind der Landespolizeidirektion Wien von dem ordentlichen Gerichte mitzuteilen, das den Ve... mehr lesen...


§ 2 StrG Gegenstand der Aufnahme in das Strafregister

(1)Absatz einsIn das Strafregister sind aufzunehmen:1.Ziffer einsalle rechtskräftigen Verurteilungen durch inländische Strafgerichte sowie die auf Grund solcher Verurteilungen im Zusammenhang mit einer Übernahme der Überwachung oder der Vollstreckung getroffenen Entscheidungen ausländischer Straf... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

11 Paragrafen zu Strafvollzugsgesetz (StVG) aktualisiert


§ 181 StVG Schlußbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt soweit im folgenden nichts anderes bestimmt ist, mit Ausnahme der §§ 8 Abs. 3, 18, 144 Abs. 2 und 145 mit 1. Jänner 1970 in Kraft. Soweit aber § 43 die Bewegung im Freien auch an Sonn- und Feiertagen vorschreibt, tritt er für die Strafvollzugsanstalten erst... mehr lesen...


§ 178a StVG

(1)Absatz einsBei der Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum und in einer Anstalt für gefährliche Rückfallstäter ist die im § 24 des Strafgesetzbuches bestimmte Reihenfolge des Vollzuges gegenüber einer an demselben Rechtsbrecher zu vollziehenden Freiheitsstrafe auch dann einzu... mehr lesen...


§ 167a StVG Vollzug durch Aufnahme in öffentliche Krankenanstalten für Psychiatrie

(1)Absatz einsDie öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie und die öffentlichen Krankenanstalten mit einer Abteilung für Psychiatrie sind verpflichtet, die nach den §§ 158 Abs. 4 und 161 eingewiesenen Personen aufzunehmen und anzuhalten.Die öffentlichen Krankenanstalten für Psychiatrie und d... mehr lesen...


§ 161 StVG Bestimmung der Zuständigkeit

Die Entscheidung darüber, in welchem forensisch-therapeutischen Zentrum oder in welcher Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder für gefährliche Rückfallstäter der Vollzug allgemein oder im Einzelfall durchzuführen ist, steht der Bundesministerin für Justiz zu. Ebenso stehen die Entsc... mehr lesen...


§ 162 StVG Vollzugsgericht

(1)Absatz einsVollzugsgericht (§ 16) ist auch das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die mit Freiheitsentziehung verbundene vorbeugende Maßnahme vollzogen wird.Vollzugsgericht (Paragraph 16,) ist auch das in Strafsachen tätige Landesgericht, in dessen Sprengel die mit Freihei... mehr lesen...


§ 164 StVG Zwecke der Unterbringung

(1)Absatz einsDie strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum soll die Untergebrachten davon abhalten, unter dem maßgeblichen Einfluss ihrer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung mit Strafe bedrohte Handlungen zu begehen. Die Unterbringung soll den Zus... mehr lesen...


§ 158 StVG Forensisch-therapeutische Zentren

(1)Absatz einsDie strafrechtliche Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ist in den dafür besonders bestimmten Anstalten oder in den dafür besonders bestimmten Außenstellen der Anstalten zum Vollzug von Freiheitsstrafen zu vollziehen, soweit in diesem Bundesgesetz nichts andere... mehr lesen...


§ 152 StVG Entscheidung über eine bedingte Entlassung

(1)Absatz einsÜber die bedingte Entlassung eines Strafgefangenen ist auf dessen Antrag oder auf Antrag des Anstaltsleiters oder der Staatsanwaltschaft zu entscheiden. Einem Antrag des Verurteilten steht ein Antrag eines Angehörigen gleich. Von Amts wegen ist über die bedingte Entlassung eines Str... mehr lesen...


§ 6 StVG Aufschub des Strafvollzuges aus anderen Gründen

(1)Absatz einsIst der Verurteilte nach der Art und dem Beweggrund der strafbaren Handlung, derentwegen er verurteilt worden ist, und nach seinem Lebenswandel weder für die Sicherheit des Staates, noch für die der Person oder des Eigentums besonders gefährlich und ist auch nicht seine strafrechtli... mehr lesen...


§ 3 StVG Anordnung des Vollzuges

zulässig, wenn auf Grund bestimmter Tatsachen zu erwarten ist, dass dadurch der Aufenthalt des Verurteilten ermittelt werden kann. Observation nach § 130 Abs. 3 StPO, verdeckte Ermittlung nach § 131 Abs. 2 StPO, Beschlagnahme von Briefen nach § 135 Abs. 1 StPO und Auskunft über Daten einer Nachri... mehr lesen...


§ 5 StVG Aufschub des Strafvollzuges wegen Vollzugsuntauglichkeit

(1)Absatz einsIst ein dem Wesen der Freiheitsstrafe (§ 20) entsprechender Strafvollzug wegen einer Krankheit oder Verletzung, wegen Invalidität oder eines sonstigen körperlichen oder geistigen Schwächezustandes auch unter Berücksichtigung der Möglichkeit einer Strafvollzugsortsänderung (§ 10) mit... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

3 Paragrafen zu Finanzkonglomerategesetz (FKG) aktualisiert


§ 18 FKG

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetzes tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft. Auf die aufsichtsbehördliche Prüfung der Jahresabschlüsse findet es für das nach dem 31. Dezember 2004 beginnende Geschäftsjahr erstmalig Anwendung.(2)Absatz 2Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes dürfen bereits von dem... mehr lesen...


§ 20 FKG

(1)Absatz einsSoweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese, wenn nicht anderes bestimmt ist, in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.(2)Absatz 2Soweit in diesem Bundesgesetz auf die Richtlinie 2002/87/EG verwiesen wird, so ist, sofern nicht Anderes angeo... mehr lesen...


§ 2 FKG Begriffsbestimmungen

Für die Zwecke dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen: mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

19 Paragrafen zu Filmförderungsgesetz (FifoeG) aktualisiert


§ 18 FifoeG Schlussbestimmungen

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1981 in Kraft.(2)Absatz 2Staatsangehörige von Vertragsparteien des AEUV, des EWR und der Schweiz sind österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern gleichgestellt.(3)Absatz 3Soweit in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesge... mehr lesen...


§ 19 FifoeG Vollziehung

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind hinsichtlich des § 5 Abs. 1 lit. a, Abs. 2, Abs. 2a und Abs. 4 die oder der jeweils für die Entsendung zuständige Bundesministerin bzw. Bundesminister, hinsichtlich der §§ 16 und 17 die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Finanzen und im Übr... mehr lesen...


§ 14 FifoeG Förderungsrichtlinien

(1)Absatz einsDie Voraussetzungen für die Gewährung von Förderungen sind, soweit sie nicht durch dieses Bundesgesetz bestimmt werden, durch vom Aufsichtsrat zu beschließende Förderungsrichtlinien, die in geeigneter Weise öffentlich bekanntzumachen sind, zu regeln.(2)Absatz 2In die Förderungsricht... mehr lesen...


§ 15 FifoeG Widerruf einer Förderung

(1)Absatz einsDer Anspruch auf zugesicherte und noch nicht ausbezahlte Förderungsmittel erlischt, wenna)Litera adie ordnungsgemäße Finanzierung des Vorhabens nicht gewährleistet ist,b)Litera bbei der Finanzierung oder Durchführung des Vorhabens die Grundsätze sparsamer Wirtschaftsführung verletzt... mehr lesen...


§ 17 FifoeG Abgabenrechtliche Vorschriften

(1)Absatz einsDie Tätigkeit des Filminstitutes gilt als Betätigung für gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 34 ff. der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961. Die durch dieses Bundesgesetz unmittelbar veranlassten Schriften und Amtshandlungen sind von den Stempelgebühren und von den Bundesverwa... mehr lesen...


§ 11a FifoeG Bildträger- und Fernsehnutzungsrechte

(1)Absatz einsWer Förderungsmittel in Anspruch nimmt, darf den geförderten Film vor Ablauf der in den Förderungsrichtlinien (§ 14) festzulegenden Sperrfristen nicht auswerten oder auswerten lassen, wobei eine Staffelung unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen und der bestmöglichen Verw... mehr lesen...


§ 12 FifoeG Besondere Bestimmungen für einzelne Förderungsbereiche

(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 81/2014) mehr lesen...


§ 13 FifoeG Besondere Bestimmungen für die Berufsförderung

(1)Absatz einsVoraussetzungen der Förderung der beruflichen Weiterbildung von im Filmwesen künstlerisch, technisch oder kaufmännisch tätigen Personen sind der ständige Wohnsitz der Antragstellerin oder des Antragstellers im Inland und eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine na... mehr lesen...


§ 9 FifoeG Aufsicht

Das Filminstitut wird bei seiner Tätigkeit und Gebarung von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport beaufsichtigt. Die Aufsicht umfasst die Obsorge für die Gesetzmäßigkeit der Führung der Geschäfte und die Aufrechterhaltung des ordnungsgemäßen... mehr lesen...


§ 10 FifoeG Förderungen

(1)Absatz einsAls finanzielle Förderung können vom Filminstitut bedingt rückzahlbare oder nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.(2)Absatz 2Das Filminstitut hat sich auszubedingen, dass die Projektwerberinnen und Projektwerber nur Unternehmen in Anspruch nehmen, die auf Grund ihrer technisch... mehr lesen...


§ 11 FifoeG Förderungsvoraussetzungen

(1)Absatz einsFörderungen dürfen nur unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:a)Litera aDie Förderungswerberin bzw. der Förderungswerber muss eine natürliche Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft oder ständigem Wohnsitz im Inland oder eine juristische Person oder im Firmenbuch eing... mehr lesen...


§ 7 FifoeG Direktorin bzw. Direktor, Stellvertretung

(1)Absatz einsDie Direktorin bzw. der Direktor ist von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport nach Anhörung des Aufsichtsrates für die Dauer von höchstens fünf Jahren zu bestellen. Die Bestellung kann widerrufen werden, wenn ein wichtiger Gru... mehr lesen...


§ 8 FifoeG Verschwiegenheitspflicht

Die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Projektkommission, die Direktorin bzw. der Direktor und deren bzw. dessen Stellvertretung sowie die Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer des Filminstitutes sind verpflichtet, die ihnen bei der Ausübung ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, außer in ... mehr lesen...


§ 5 FifoeG Aufsichtsrat

(1)Absatz einsDer Aufsichtsrat besteht ausa)Litera aeiner bzw. einem von der Bundesministerin bzw. dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport zu bestellenden Vorsitzenden, zwei weiteren Vertreterinnen oder Vertretern des Bundesministeriums für Kunst, Kultur, öffentlichen ... mehr lesen...


§ 6 FifoeG Projektkommission, Auswahl der zu fördernden Vorhaben

(1)Absatz einsDie Projektkommission besteht aus der Direktorin bzw. dem Direktor und vier fachkundigen Mitgliedern. Die fachkundigen Mitglieder sollen über eine maßgebliche und aktuelle Praxiserfahrung verfügen. Für die fachkundigen Mitglieder sind mindestens vier Ersatzmitglieder zu bestellen, d... mehr lesen...


§ 2 FifoeG Ziele, Förderungsgegenstand

(1)Absatz einsZiel der Filmförderung ist es,a)Litera aeinen Beitrag zur Erhaltung des gemeinsamen kulturellen Erbes Europas und der weiteren Entfaltung der europäischen Kultur mit ihrer nationalen und regionalen Vielfalt unter besonderer Berücksichtigung der österreichischen Identität zu leisten,... mehr lesen...


§ 3 FifoeG Mittel des Filminstituts, Jahresvoranschlag

(1)Absatz einsZur Durchführung seiner Aufgaben verfügt das Filminstitut über folgende Mittel:a)Litera afinanzielle Zuwendungen des Bundes nach Maßgabe des jährlichen Bundesfinanzgesetzes;b)Litera bRückflüsse aus den gewährten Förderungsdarlehen und bedingt rückzahlbaren Zuschüssen;c)Litera csonst... mehr lesen...


§ 4 FifoeG Organe des Filminstitutes

Die Organe des Filminstitutes sind der Aufsichtsrat (§ 5), die Projektkommission (§ 6) und die Direktorin bzw. der Direktor (§ 7). mehr lesen...


§ 1 FifoeG Österreichisches Filminstitut

Das Österreichische Filminstitut als bundesweite Filmförderungseinrichtung fördert den Kinofilm als kulturelles Gut und Kunstform und trägt dadurch zur Stärkung des österreichischen Filmwesens, des Filmstandorts Österreich und der kreativ-künstlerischen Qualität des österreichischen Films als Vor... mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23

13 Paragrafen zu Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (BaSAG) aktualisiert


§ 167 BaSAG Inkrafttreten und Anwendung

(1)Absatz einsDieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft.(2)Absatz 2Das Inhaltsverzeichnis hinsichtlich des § 99, § 2 Z 109, § 74 Abs. 6 und 7, § 84 Abs. 8a, § 99 und § 126 Abs. 6 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 127/2015 treten mit 1. Juli 2015 in Kraft.Das Inhaltsverzeic... mehr lesen...


§ 168 BaSAG Umsetzungshinweis

(1)Absatz einsMit dem Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2021 wird die Richtlinie (EU) 2019/879 zur Änderung der Richtlinie 2014/59/EU in Bezug auf die Verlustabsorptions- und Rekapitalisierungskapazität von Kreditinstituten und Wertpapierfirmen und der Richtlinie 98/26/EG, ABl. Nr. L 150 vom 07.06.2019... mehr lesen...


§ 164 BaSAG Verweise

(Anm.: Abs. 3 und 4 aufgehoben durch Art. 8 Z 17, BGBl. I Nr. 237/2022) mehr lesen...


§ 160 BaSAG Kostenbestimmung

(1)Absatz einsDie Kosten der FMA für ihre Tätigkeit nach diesem Bundesgesetz einschließlich ihrer Tätigkeit als Abwicklungsbehörde hinsichtlich der in Z 1 bis 3 genannten Unternehmen sind Kosten des Rechnungskreises 1 (Kosten der Bankenaufsicht) gemäß § 19 Abs. 1 Z 1 FMABG. Für die Zuordnung der ... mehr lesen...


§ 126 BaSAG Beiträge zum Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

(1)Absatz einsBestehende Bestimmte Wertpapierfirmen und EU-Zweigstellen haben zur Erreichung der Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus bis zum 31. Dezember 2024 Beiträge und außerordentliche Beiträge zu leisten. Sofern keine Bestehenden Bestimmten Wertpapierfirmen und EU-Zweigst... mehr lesen...


§ 127 BaSAG Außerordentliche nachträglich eingehobene Beiträge

(1)Absatz einsReichen die verfügbaren Finanzmittel nicht aus, um Verluste, Kosten und sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus zu decken, so hat die Abwicklungsbehörde von den in § 125 Abs. 1 genannten Unternehmen nachträglich außerordentliche ... mehr lesen...


§ 125 BaSAG Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

(1)Absatz einsDie Zielausstattung des Abwicklungsfinanzierungsmechanismus setzt sich aus den von der Abwicklungsbehörde Bestimmten Wertpapierfirmen und EU-Zweigstellen unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Größe und ihres jeweiligen Risikoprofils vorgeschriebenen Beiträgen zusammen und beträgt ... mehr lesen...


§ 123 BaSAG Einrichtung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus

(Anm.: Abs. 8 aufgehoben durch Art. 8 Z 8, BGBl. I Nr. 237/2022) mehr lesen...


§ 100 BaSAG Anwendung und Berechnung des Mindestbetrags an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten

(1)Absatz einsJedes Institut und Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 Z 2 bis 4 hat die Anforderungen an Eigenmitteln und berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten soweit in dieser Bestimmung und den §§ 101 bis 105c vorgeschrieben und gemäß diesen Bestimmungen jederzeit einzuhalten.Jedes Institut und Un... mehr lesen...


§ 50 BaSAG Anordnung von Abwicklungsmaßnahmen

(1)Absatz einsDie Abwicklungsbehörde kann bei Vorliegen der Abwicklungsvoraussetzungen gemäß § 49 nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes alle zur Erreichung der Abwicklungsziele gemäß § 48 erforderlichen Maßnahmen anordnen, insbesondere kann sie:Die Abwicklungsbehörde kann bei Vorliegen der Abwicklun... mehr lesen...


§ 4a BaSAG Meldungen

(1)Absatz einsDie Unternehmen gemäß § 1 Abs. 1 und gegebenenfalls verantwortlichen Unternehmen (§ 30 Abs. 6 BWG) haben der Abwicklungsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank Meldungen gemäß § 105c sowie Art. 12 Abs. 2 der Verordnung (EU) Nr. 806/2014 zu übermitteln.Die Unternehmen gemäß Pa... mehr lesen...


§ 2 BaSAG Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten folgende Begriffsbestimmungen: mehr lesen...


§ 3 BaSAG Die Abwicklungsbehörde und das zuständige Ministerium

(Anm.: Abs. 11 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 159/2015) mehr lesen...


Aktualisiert am 05.01.23
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