§ 17 ZuKG In-Kraft-Treten

ZuKG - Zugangskontrollgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 05.05.2024

Die Bestimmungen des § 13 Abs. 5 und § 17 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 32/2001 treten mit 1. April 2001 in Kraft.

In Kraft seit 01.04.2001 bis 31.12.9999
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