Art. 2 WMG-VO 2016

WMG-VO 2016 - Verordnung zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2016 in Kraft und ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach dem 31. Dezember 2015 ereignen.

Die Verordnung der Wiener Landesregierung zum Gesetz zur Bedarfsorientierten Mindestsicherung in Wien (WMG-VO), LGBl. für Wien Nr. 39/2010, in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 4/2015, ist auf Sachverhalte anzuwenden, die sich nach 31. Dezember 2014 und vor 1. Jänner 2016 ereignet haben.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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