§ 61a WKG (weggefallen)

WKG - Wirtschaftskammergesetz 1998

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 06.05.2024
§ 61a WKG seit 30.12.2022 weggefallen.
In Kraft seit 31.12.2022 bis 31.12.9999
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