§ 1 W-SFBG 2012 Gegenstand der Steuer

W-SFBG 2012 - Wiener Sportförderungsbeitragsgesetz 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Bei den im Gebiet der Stadt Wien gegen Entgelt zugänglichen Sportveranstaltungen wird der Sportförderungsbeitrag eingehoben.

(2) Veranstaltungen, die neben sportlichen auch anders geartete Vorführungen umfassen, zählen zu den Sportveranstaltungen im Sinne dieses Gesetzes, wenn der sportliche Charakter überwiegt.

In Kraft seit 01.05.2012 bis 31.12.9999
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