Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) Fundstelle

W-GL - Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung

StF: Abl. Nr. 86/1960

Änderung

LGBl. Nr. 55/2013

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Geschäftsordnung für die Wiener Landesregierung (W-GL) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis W-GL Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 23 W-GL