Erwachsenenschutzvereinsgesetz (ErwSchVG) Fundstelle

ErwSchVG - Erwachsenenschutzvereinsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 26.05.2024

Bundesgesetz über Erwachsenenschutzvereine (Erwachsenenschutzvereinsgesetz – ErwSchVG)
StF: BGBl. Nr. 156/1990 (NR: GP XVII AB 1203 S. 132. BR: 3816 AB 3821 S. 526.)

Änderung

BGBl. I Nr. 98/2001 (NR: GP XXI RV 621 AB 704 S. 75. BR: 6398 AB 6424 S. 679.)

BGBl. I Nr. 92/2006 (NR: GP XXII RV 1420 AB 1511 S. 153. BR: AB 7566 S. 735.)

BGBl. I Nr. 59/2017 (NR: GP XXV RV 1461 AB 1528 S. 173. BR: AB 9764 S. 866.)

Anmerkung

1. Der gesetzliche Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 1.7.2007 vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 92/2006). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
2. Der Titel, der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 26.4.2017 neu vergeben (vgl. BGBl. I Nr. 59/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den Dokumenten bereits außer Kraft getretener Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

In Kraft seit 26.04.2017 bis 31.12.9999
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