§ 1 Vbg. SLA

Vbg. SLA - Statut des Vorarlberger Landesarchivs

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Das Vorarlberger Landesarchiv in Bregenz ist zur Sicherung von Archivgut des Landes und zur landesgeschichtlichen Dokumentation, Wissensvermittlung und Forschung eingerichtet.

(2) Das Vorarlberger Landesarchiv ist eine dem Amt der Vorarlberger Landesregierung nachgeordnete Dienststelle.

(3) Das Dienstsiegel des Vorarlberger Landesarchivs hat das Landeswappen und die Bezeichnung „Vorarlberger Landesarchiv“ zu enthalten.

In Kraft seit 01.07.2016 bis 31.12.9999
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