§ 169 VAG Allgemeine Bestimmungen

VAG - Versicherungsaufsichtsgesetz 2016

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 03.05.2024

Die Eigenmittel bestehen aus der Summe der Basiseigenmittel gemäß § 170 Abs. 1 und der ergänzenden Eigenmittel gemäß § 171.

In Kraft seit 01.01.2016 bis 31.12.9999
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