§ 32 UMG Verweis auf andere Rechtsvorschriften

UMG - Umweltmanagementgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024

Verweis auf andere Rechtsvorschriften

 

§ 32. Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.

In Kraft seit 08.08.2001 bis 31.12.9999
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