§ 44 T-TG Aufbringung der Mittel

T-TG - Tourismusgesetz 2006, Tiroler

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.05.2024

Die Mittel des Fonds werden aufgebracht durch:

a)

Beiträge der Pflichtmitglieder und der freiwilligen Mitglieder der Tourismusverbände,

b)

allfällige Zuschüsse des Landes Tirol,

c)

sonstige Zuwendungen.

In Kraft seit 01.03.2006 bis 31.12.9999
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