§ 10 T-PSGV

T-PSGV - Tiroler Pflanzenschutzgerätekontrollverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages der Kundmachung in Kraft.

(2) Diese Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2016/0046/A).

(3) Die Novelle LGBl. Nr. 79/2020 zu dieser Verordnung wurde einem Informationsverfahren nach der Richtlinie 2015/1535/EU, ABl. 2015 Nr. L 241, S. 1, unterzogen (Notifikationsnummer 2020/78/A).

In Kraft seit 17.07.2020 bis 31.12.9999
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