§ 13 StVG Oberste Vollzugsbehörde

StVG - Strafvollzugsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Oberste Vollzugsbehörde ist das Bundesministerium für Justiz; in ihm ist eine Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen samt Chefärztlichem Dienst und Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Gewalt- und Sexualstraftäter einzurichten. Die Bildungseinrichtung für den Strafvollzug und den Maßnahmenvollzug ist dem Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz als eigene Organisationseinheit unterstellt.

In Kraft seit 25.05.2018 bis 31.12.9999
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