§ 9 Stmk. MLG Amtstitel, Funktionsbezeichnung

Stmk. MLG - Steiermärkisches Musiklehrergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.05.2024

Zur Führung nachstehender Amtstitel bzw. Funktionsbezeichnungen sind berechtigt:

-

Leiter: „Musikschuldirektor“

-

Lehrer in L2a2 oder l2a2/IL bis zur 9.Gehaltsstufe: „Musiklehrer“

-

Lehrer in L2a2 oder l2a2/IL ab der 10.Gehaltsstufe: „Musikoberlehrer“.

In Kraft seit 01.09.1991 bis 31.12.9999
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