§ 1a Stmk. L-NGZG Eingetragene Partnerschaft

Stmk. L-NGZG - Steiermärkisches Landes-Nebengebührenzulagengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

§ 8 Z. 1 dieses Gesetzes ist auf nach dem Eingetragene Partnerschaft-Gesetz – EPG, BGBl. I Nr. 135/2009, eingetragene Partner/Partnerinnen von Beamten/Beamtinnen sinngemäß anzuwenden.

Anm.: In der Fassung LGBl. Nr. 81/2010

In Kraft seit 25.09.2010 bis 31.12.9999
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