§ 13 StEG 2005 In- und Außer-Kraft-Treten

StEG 2005 - Strafrechtliches Entschädigungsgesetz 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.

(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2004 tritt das Bundesgesetz vom 8. Juli 1969, BGBl. Nr. 270, über die Entschädigung für strafgerichtliche Anhaltung und Verurteilung (Strafrechtliches Entschädigungsgesetz - StEG) außer Kraft.

(3) § 2 Abs. 1 Z 2, § 3 Abs. 1 Z 3 bis 5, Abs. 2 und Abs. 3 sowie § 5 Abs. 2 in der Fassung des Budgetbegleitgesetzes 2011, BGBl. I Nr. 111/2010, treten mit 1. Jänner 2011 in Kraft.

In Kraft seit 31.12.2010 bis 31.12.9999
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