§ 41b SHG Rückwirkung von Verordnungen

SHG - Steiermärkisches Sozialhilfegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes können rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 47/2018

In Kraft seit 01.05.2018 bis 31.12.9999
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