§ 15 SDG Inkrafttreten. Außerkrafttreten

SDG - Sachverständigen- und Dolmetschergesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Mai 1975 in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes treten folgende Bestimmungen außer Kraft:

1.

die §§ 1 bis 8 der Realschätzungsordnung,

2.

die §§ 79 bis 81, 82 Abs. 3, §§ 83 bis 85 der Geschäftsordnung für die Gerichte I. und II. Instanz,

3.

der § 24 Abs. 2 des Eisenbahnenteignungsgesetzes.

(2) Der § 76 des Kartellgesetzes bleibt unberührt.

In Kraft seit 29.12.2007 bis 31.12.9999
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