Gesamte Rechtsvorschrift Sbg. SMEPBS

Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B1 Wiener Straße

Sbg. SMEPBS
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Stand der Gesetzesgebung: 25.09.2017
Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Dezember 2010 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Eugendorf für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B1 Wiener Straße)
StF: LGBl Nr 6/2011

§ 1 Sbg. SMEPBS § 1


Vom Standpunkt der überörtlichen Raumplanung ist die Verwendung des Grundstücks Nr 2054/1 KG 56510 Eugendorf für Handelsgroßbetriebe der Kategorie Fachmärkte gemäß § 32 Abs 3 Z 3 ROG 2009 bis zu einer Gesamtverkaufsfläche von 3.000 m² zulässig.

§ 2 Sbg. SMEPBS § 2


Die Entscheidung der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Eugendorf über eine damit übereinstimmende Ausweisung der Grundflächen im Flächenwidmungsplan der Gemeinde ist davon unabhängig zu treffen.

§ 3 Sbg. SMEPBS § 3


Die Standortverordnung tritt mit 1. Februar 2011 in Kraft. Sie tritt außer Kraft, wenn innerhalb von fünf Jahren ab ihrem Inkrafttreten keine ihr entsprechende Bebauung begonnen wird.

Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B1 Wiener Straße (Sbg. SMEPBS) Fundstelle


Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 23. Dezember 2010 betreffend die Zulässigkeit der Verwendung bestimmter Grundflächen in der Marktgemeinde Eugendorf für Handelsgroßbetriebe aus überörtlicher Sicht (Standortverordnung Marktgemeinde Eugendorf – Projekt an der B1 Wiener Straße)
StF: LGBl Nr 6/2011

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 14 in Verbindung mit § 83 Abs 1 des Salzburger Raumordnungsgesetzes 2009 – ROG 2009, LGBl Nr 30, in der geltenden Fassung wird verordnet:

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