§ 1 Sbg. KABLV

Sbg. KABLV - Kundmachung - Aufhebung einer Bestimmung des Salzburger Landessicherheitsgesetzes - durch den Verfassungsgerichtshof

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. Juni 2012, G 155/10-9, zugestellt am 11. Juli 2012, den § 29 des Salzburger Landessicherheitsgesetzes, LGBl Nr 57/2009, als verfassungswidrig aufgehoben. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.

In Kraft seit 17.07.2012 bis 31.12.9999
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