Gesamte Rechtsvorschrift S-GVG 2001

Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum, unter Wasser

S-GVG 2001
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Stand der Gesetzesgebung: 08.09.2017
Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. April 1985 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
StF: BGBl. Nr. 174/1985

Artikel

Art. 1 S-GVG 2001


Nach Mitteilung der Regierungen der Vereinigten Staaten von Amerika, des Vereinigten Königreiches von Großbritannien und Nordirland und der Sowjetunion haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Vertrag über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser (BGBl. Nr. 199/1964, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches BGBl. Nr. 232/1979) hinterlegt:

 

          Staaten                     Datum der Hinterlegung

                                       der Beitrittsurkunde

 

Demokratische Volksrepublik

  Jemen                                1. Juni 1979

Unabhängiger Staat

  Papua-Neuguinea                     13. November 1980

Volksrepublik Bangladesch             13. März 1985

Kernwaffenversuche in der Atmosphäre, im Weltraum, unter Wasser (S-GVG 2001) Fundstelle


Kundmachung des Bundeskanzlers vom 16. April 1985 betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über das Verbot von Kernwaffenversuchen in der Atmosphäre, im Weltraum und unter Wasser
StF: BGBl. Nr. 174/1985

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