§ 4 PKG Überbetriebliche Pensionskassen

PKG - Pensionskassengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Überbetriebliche Pensionskassen sind berechtigt, Pensionskassengeschäfte für Anwartschafts- und Leistungsberechtigte mehrerer Arbeitgeber durchzuführen.

In Kraft seit 01.07.1990 bis 31.12.9999
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