§ 7 PersKapCoVo 2013 Übergangsbestimmungen

PersKapCoVo 2013 - Personalkapazitätscontrollingverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Die Zielwerte gemäß § 5 Abs. 2 sind von den haushaltsleitenden Organen gemäß § 6 BHG 2013 der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler im Zuge der Personalplanerstellung 2014 für das Jahr 2017 zu melden.

In Kraft seit 10.01.2013 bis 31.12.9999
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§ 6 PersKapCoVo 2013
Personalkapazitätscontrollingverordnung 2013 (PersKapCoVo 2013) Fundstelle