V Geschäftsordnung des Amtes der Oö. Landesregierung (Oö. VGAL) Fundstelle

Oö. VGAL - V Geschäftsordnung des Amtes der Oö. Landesregierung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 13. Mai 1983 über die Geschäftsordnung des Amtes der Oö. Landesregierung

StF: LGBl. Nr. 32/1983

Änderung

idF:

LGBl. Nr. 24/1984 (DFB)

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 3 Abs. 2 und 3 des Bundesverfassungsgesetzes vom 30. Juli 1925, BGBl. Nr. 289, betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, sowie des Art. 43 Abs. 5 des Oö. Landes-Verfassungsgesetzes 1971, LGBl. Nr. 34, in der Fassung der Landesverfassungsgesetze LGBl. Nr. 55/1979 und LGBl. Nr. 77/1979 sowie der Kundmachung LGBl. Nr. 21/1975, wird mit Zustimmung der Landesregierung und, soweit hiebei die Geschäfte der mittelbaren Bundesverwaltung in Betracht kommen, auch mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

In Kraft seit 08.06.1983 bis 31.12.9999
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