§ 8 Oö. LAROP 2017 § 8

Oö. LAROP 2017 - Oö. Landesraumordnungsprogramm 2017

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Für die ländlichen Stabilisierungsräume sind künftig insbesondere folgende strategischen Ziele zu verfolgen:

1.

Stärkung der zentralörtlichen Struktur durch Konzentration neuer Baulandwidmungen auf die Ortszentren bzw. Hauptorte sowie durch Konzentration von überkommunalen Versorgungs- und Dienstleistungseinrichtungen auf die Zentren der kleinstädtischen Kernräume, die Zentren der kleinregionalen Kernräume und die Kleinzentren;

2.

Ausbau von kleinregionalen Mikro-ÖV (Öffentlicher Verkehr)-Systemen (zB: Anruf-Sammeltaxi, Rufbusse, Gemeindebusse) zur Verbesserung der Erreichbarkeit;

3.

Förderung der multifunktionalen Land- und Forstwirtschaft sowie Erhalt der Kulturlandschaft durch Erhöhung des regionalen Wertschöpfungspotentials;

4.

Ergänzendes spezifisches Ziel insbesondere für die ländlichen Stabilisierungsräume Nördliches Mühlviertel - Böhmerwald, Nordöstliches Mühlviertel - Mühlviertler Alm, Sauwald und Nördliches Innviertler Hügelland:

              Gemeinsame Nutzung hochwertiger Standorte für Gewerbe und Handelseinrichtungen;

5.

Ergänzendes spezifisches Ziel für den ländlichen Stabilisierungsraum Welterberegion Hallstatt - Dachstein:

Nachhaltige und zukunftsfähige Weiterentwicklung der Welterberegion im Sinn eines bewahrenden Fortschritts (insbesondere die Erhaltung der Eigenart und Schönheit der Region, die Stärkung des regionstypischen Handwerks sowie die Bewusstseinsbildung für die Einzigartigkeit der Landschaft).

(2) Für die Räume mit touristischem Landschaftspotential sind künftig insbesondere folgende strategischen Ziele zu verfolgen:

1.

Verbesserung der Angebote des öffentlichen Verkehrs für den Tourismus mit spezifischen Schwerpunkten für die einzelnen Handlungsräume;

2.

Schutz der Kulturlandschaft mit ihren jeweiligen Sonderstandorten wie zB die Böhmerwaldmoore, naturnahe Laub- und Nadelwälder, extensive Almlandschaften und die landschaftsprägenden Grünlandzonen;

3.

Ergänzendes spezifisches Ziel für das Salzkammergut - Welterberegion:

Erhalt des charakteristischen Landschaftsbildes durch Konzentration der Siedlungsentwicklung auf bestehende Zentren und durch Begrenzung von Zweitwohnsitzen.

(3) Für grenzüberschreitende Kooperationsräume sind künftig insbesondere folgende strategischen Ziele zu verfolgen:

1.

In der Euregio Inn - Salzach und der Euregio Bayerischer Wald - Böhmerwald:

Weiterentwicklung der bestehenden Leitbilder und Vertiefung der landesübergreifenden Kooperationen, insbesondere bei den Handlungsfeldern Tourismus und Freizeitwirtschaft, Gesundheit und Sozialwesen sowie bei der Abstimmung von Verkehrs- und Energiefragen;

2.

Im Raum Linz - Amstetten und dem Verflechtungsbereich Salzburger Zentralraum:

Erarbeitung gemeinsamer Strategien zur Abstimmung der Siedlungsentwicklung, insbesondere der Schaffung von Wohnraum, Arbeitsplätzen, Dienstleistungen und Naherholungsgebieten sowie der dafür erforderlichen Infrastrukturen;

3.

Im Salzkammergut und dem Raum Pyhrn - Liezen:

Vertiefung grenzüberschreitender Tourismuskooperationen sowie Ausloten weiterer Kooperationsmöglichkeiten bei anderen Handlungsfeldern.

In Kraft seit 01.03.2017 bis 31.12.9999
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