Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung

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Oö. G-EV
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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)

StF: LGBl.Nr. 53/2002
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