Art. 2 Oö. EV 2005

Oö. EV 2005 - Oö. Einreihungsverordnung 2005

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Artikel II

In-Kraft-Treten

(Anm: Übergangsrecht zur Novelle LGBl. Nr. 67/2007)

 

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2008 in Kraft.

 

(2) Durch diese Verordnung tritt für Personen, die zum Zeitpunkt ihres In-Kraft-Tretens in einer numerisch niedrigeren Funktionslaufbahn (LD) eingereiht sind, als sich nach dieser Verordnung ergibt, keine Änderung in ihrer Einreihung ein.

In Kraft seit 01.01.2008 bis 31.12.9999
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