§ 51 Oö. BSG 1991 § 51

Oö. BSG 1991 - Oö. Bodenschutzgesetz 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Dieses Landesgesetz tritt, soweit die Abs. 2 und Abs. 3 nicht anderes bestimmen, mit 1. Jänner 1992 in Kraft. Gleichzeitig tritt das O.ö. Klärschlammgesetz, LGBl. Nr. 62/1989, außer Kraft.

(2) § 15 Abs. 4 tritt mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(3) § 17 tritt hinsichtlich des Erfordernisses des Sachkundenachweises mit 1. Jänner 1997 in Kraft.

(4) Auf Grund des Oö. Klärschlammgesetzes, LGBl. Nr. 62/1989, ausgestellte Bescheinigungen, Zeugnisse, Nachweise und Protokolle gelten als solche im Sinne dieses Landesgesetzes. (Anm: LGBl. Nr. 83/2001)

In Kraft seit 23.08.2001 bis 31.12.9999
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