Art. 9 NoVAG 1991

NoVAG 1991 - Normverbrauchsabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

Das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, BGBl. Nr. 695, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 449/1992, wird wie folgt geändert:

(Anm.: Z 1 bis Z 3 betreffen die Änderungen des Normverbrauchsabgabegesetzes)

4.

Z 1 ist erstmals auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 1993 anzuwenden.

5.

Z 2 ist erstmals für Fälligkeiten des Kalenderjahres 1994 anzuwenden.

In Kraft seit 01.12.1993 bis 31.12.9999
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