§ 15p MSchG Änderung der Lage der Arbeitszeit

MSchG - Mutterschutzgesetz 1979

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Die §§ 15h bis 15o sind auch für eine von der Dienstnehmerin beabsichtigte Änderung der Lage der Arbeitszeit mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Ausmaß der Arbeitszeit außer Betracht bleibt.

In Kraft seit 01.07.2004 bis 31.12.9999
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