§ 7 LiegTeilG

LiegTeilG - Liegenschaftsteilungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.04.2024

Die §§ 15 bis 22a des Liegenschaftsteilungsgesetzes sind im Geltungsbereich des österreichischen allgemeinen Grundbuchsgesetzes mit (Anm.: ... gegenstandslos) auch dort anzuwenden, wo sie bisher nicht gegolten haben. Soweit in diesen Bestimmungen auf Vorschriften verwiesen ist, die in einem Teil dieses Gebietes nicht gelten, sind die in diesem Teil geltenden entsprechenden Vorschriften anzuwenden.

In Kraft seit 01.10.1944 bis 31.12.9999
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