Anl. 1 lfw AP-VO

lfw AP-VO - Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.05.2024

(Anm.: Die Anlage ist als PDF dokumentiert.)

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 30/2017

In Kraft seit 10.03.2017 bis 31.12.9999
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§ 22 lfw AP-VO
Ausbildung und Prüfung zur Facharbeiterin/zum Facharbeiter und zur Meisterin/zum Meister auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft (lfw AP-VO) Fundstelle