Landes-Bedienstetenschutzkommissions-Verordnung - LBSKV (LBSKV) Fundstelle

LBSKV - Landes-Bedienstetenschutzkommissions-Verordnung - LBSKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 30.05.2024

Verordnung der Salzburger Landesregierung vom 13. Juli 2001 über die Geschäftsführung der Kommission nach dem Bediensteten- Schutzgesetz für die Dienststellen des Landes (Landes- Bedienstetenschutzkommissions-Verordnung - LBSKV)
StF: LGBl Nr 78/2001

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 49 Abs 5 des Bediensteten-Schutzgesetzes - BSG, LGBl Nr 103/2000, wird verordnet:

In Kraft seit 07.09.2001 bis 31.12.9999
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Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 11 LBSKV