§ 123 LBBG 2001 Rückwirkendes Inkrafttreten von Verordnungen

LBBG 2001 - Burgenländisches Landesbeamten-Besoldungsrechtsgesetz 2001

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes dürfen auch rückwirkend, frühestens jedoch mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes, in Kraft gesetzt werden.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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