Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011) Fundstelle

L-AM-V 2011 - Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011

beobachten
merken
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Verordnung der Burgenländischen Landesregierung vom 12. Juli 2011 über den Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011)

StF: LGBl. Nr. 53/2011 [CELEX Nr. 32009L0104]

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5, 6, 8, 11, § 13 Abs. 2, §§ 16, 37 Abs. 1 und 2 sowie § 95 Abs. 1 des Burgenländischen Bedienstetenschutzgesetzes 2001 - Bgld. BSchG 2001, LGBl. Nr. 37, wird verordnet:

In Kraft seit 19.07.2011 bis 31.12.9999
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Kommentare zu Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011) Fundstelle


Es sind keine Kommentare zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können den Inhalt von Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011) Fundstelle selbst erläutern, also einen kurzen eigenen Fachkommentar verfassen. Klicken Sie einfach einen der nachfolgenden roten Links an!
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Entscheidungen zu Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011) Fundstelle


Zu diesem Paragrafen sind derzeit keine Entscheidungen verfügbar.
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf
Logo Jusline Seitentrenner Paragraf

0 Diskussionen zu Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011) Fundstelle


Es sind keine Diskussionsbeiträge zu diesen Paragrafen vorhanden.
Sie können zu Schutz der Bediensteten bei der Benutzung von Arbeitsmitteln 2011 (L-AM-V 2011) Fundstelle eine Frage stellen oder beantworten. Klicken Sie einfach den nachfolgenden roten Link an!
Diskussion starten
Inhaltsverzeichnis L-AM-V 2011 Gesamte Rechtsvorschrift Drucken PDF herunterladen Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten
§ 4 L-AM-V 2011