Anl. 3 KV

KV - Kraftstoffverordnung 2012

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Typ: Diesel

 

 

Parameter (1)

Einheit

Grenzwerte (2)

Minimum

Maximum

Cetanzahl

 

51,0

Dichte bei 15°C

kg/m (3)

845,0

Siedeverlauf

 

 

 

–        95 Vol % rückgewonnen bei:

°C

360,0

Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe

% m/m

8,0

Schwefelgehalt

mg/kg

10,0

FAME-Gehalt – EN 14078

% v/v

7,0 (3)

  1. (1) Die Prüfverfahren sind die in ÖNORM EN 590 „Kraftstoffe für Kraftfahrzeuge – Dieselkraftstoff – Anforderungen und Prüfverfahren“ ausgegeben am 1. Juni 2022 genannten Verfahren.“
In Kraft seit 01.01.2023 bis 31.12.9999
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