Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung (KÜV) Fundstelle

KÜV - Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr über die Überwachung der Einhaltung der Parkdauer in Kurzparkzonen (Kurzparkzonen-Überwachungsverordnung)
StF: BGBl. Nr. 857/1994

Änderung

BGBl. II Nr. 303/2005

BGBl. II Nr. 145/2008

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 25 Abs. 4 und 4a der Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 518/1994, wird verordnet:

In Kraft seit 01.01.1995 bis 31.12.9999
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