Anl. 3 KMG 2019

KMG 2019 - Kapitalmarktgesetz 2019

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 19.05.2024

a)

Mittelzuflüsse

1.

aus der Ausgabe von Veranlagungen,

2.

aus Immobilien,

3.

aus der Veräußerung von Immobilien,

4.

aus Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,

5.

aus der Veräußerung von Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,

6.

aus Beteiligungen an Unternehmungen,

7.

aus der Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmungen,

8.

aus sonstigen Vermögensrechten, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,

9.

aus der Veräußerung sonstiger Vermögensrechte, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,

10.

aus anderen kassenmäßigen Zugängen,

11.

sonstige Zugänge.

b)

Mittelabflüsse

1.

in Immobilien,

2.

in Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien,

3.

in Beteiligungen an Unternehmungen,

4.

in sonstige Vermögensrechte, getrennt nach Arten der Vermögensrechte,

5.

Errichtungskosten,

6.

Vergütungen und Kosten der Verwaltung, getrennt nach Vergütungs- und Kostenarten,

7.

in die Bildung von Reserven, getrennt nach den einzelnen Arten der Vermögensrechte,

8.

aus anderen kassenmäßigen Abgängen,

9.

sonstige Abgänge.

c)

Jahresüberschuss/-fehlbetrag

B. Alternativ zu A – Gewinnermittlung gemäß den hiefür vorgesehenen gesetzlichen Vorschriften

II. Angaben über das Vermögen
A. Veranlagung je Immobilie

a)

Lage

b)

Größe

c)

Errichtungsjahr

d)

Anschaffungsjahr

e)

Anschaffungskosten, getrennt nach Kaufpreis und Nebenkosten, oder Herstellungskosten

f)

vermietbare Fläche

g)

Art der Betriebskostenverrechnung

h)

Summe der Kosten durchgeführter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen

i)

Summe der Kosten geplanter Instandsetzungen, Instandhaltungen, Erhaltungsarbeiten, Verbesserungsarbeiten und Erweiterungen

j)

Kosten der Verwaltung, soweit sie nicht unter Betriebskosten verrechnet wurden

k)

baubehördliche Auflagen, sofern für die Wertermittlung von Bedeutung

l)

bücherliche Belastungen und sonstige Belastungen, soweit sie für die Wertermittlung von wesentlicher Bedeutung sind

m)

Feuerversicherung, deren Versicherungssumme und Deckungsgrad

B. Veranlagungen in Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien, je Veranlagungsgemeinschaft

1.

Emittent

a)

Firma

b)

Register

c)

Rechtsform

d)

Gründungsjahr

e)

Sitz/Hauptniederlassung

f)

Gegenstand

g)

Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)

2.

Buchwert der Veranlagung

3.

Ausschüttung auf die Veranlagung

C. Beteiligungen an Unternehmen, je Beteiligung (soweit nicht unter B angeführt)

1.

Unternehmen

a)

Firma

b)

Register

c)

Rechtsform

d)

Gründungsjahr

e)

Sitz/Hauptniederlassung

f)

Gegenstand

g)

Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung)

2.

Buchwert der Beteiligung

3.

Ausschüttung auf die Beteiligung

4.

Unternehmenskennzahlen

a)

Eigenkapitalquote

b)

Cashflow zu Betriebsleistung

c)

Rentabilität des Gesamtkapitals

d)

Effektivverschuldung zu Cashflow

e)

Zahl der Beschäftigten

5.

Mittelbare und unmittelbare Beteiligungen des unter C angegebenen Unternehmens, soweit der durchgerechnete Anteil zumindest 25% beträgt

a)

Firma

b)

Rechtsform

c)

Anschaffungskosten

d)

Laufzeit

D. Sonstige Vermögensrechte, je Vermögensrecht

a)

Art des Vermögensrechts

b)

investiertes Kapital

c)

Rentabilität des eingesetzten Kapitals

d)

Kündigungsmöglichkeiten und Kündigungsfristen

E. Veranlagungsreserve, getrennt nach der jeweiligen Form

F. Geschäftsführungs-, Personal- und Sachkosten, soweit sie nicht unter II. A. erfasst wurden

III. Ausschüttung je Veranlagung

1.

Gesamtvolumen der Veranlagungen

2.

Stückelung

3.

Jahresüberschuss

4.

Ausschüttung je Veranlagung

IV. Darstellung der Vermögensentwicklung je Veranlagung

1.

Gesamtvermögen inklusive Darstellung der Wertermittlung

2.

Vermögen je Veranlagung

3.

Rentabilität der Veranlagung und deren Berechnungsmethode

V. Erläuterungen
VI. Publizitätsbestimmungen

VII. Bestätigungsvermerk

In Kraft seit 21.07.2019 bis 31.12.9999
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