Anl. 2 KflG

KflG - Kraftfahrliniengesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024

 

[Papierfarbe blau]

 

 

Amt der ........................ Landesregierung

 

 

Zl.

 

 

 

 

(Landeswappen)

 

 

KONZESSIONSURKUNDE

 

Der Landeshauptmann von ................................ bescheinigt hiemit gemäß § 19 Abs. 2 Kraftfahrliniengesetz, BGBl. I Nr. 203/1999, daß (Name und Vorname, Geburtsdatum und Wohnadresse oder Firmenbezeichnung sowie Betriebssitz des Konzessionsinhabers)

 

die Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie auf der Strecke

 

bis zum besitzt.

 

Für die Ausübung der Konzession bestehen die nachstehenden Auflagen:

 

(Ausstellungsort, Datum)

 

L. S.

(Trockenstempel)

Für den Landeshauptmann:

 

In Kraft seit 01.01.2000 bis 31.12.9999
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