§ 17h KDV 1967 Türen von Kraftfahrzeugen

KDV 1967 - Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 27.04.2024

Türen von Kraftfahrzeugen der Klassen M1 und N müssen den Anhängen der Richtlinie 70/387/EWG in der Fassung 2001/31/EG, ABl. Nr. L 130 vom 8. Mai 2001, S 33, entsprechen.

In Kraft seit 01.12.2001 bis 31.12.9999
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