Kärntner Landwirtschaftskammerwahlordnung 1991 - K-LWKWO 1991 (K-LWKWO 1991) Fundstelle

K-LWKWO 1991 - Kärntner Landwirtschaftskammerwahlordnung 1991 - K-LWKWO 1991

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Kärntner Landwirtschaftskammerwahlordnung 1991-K-LWKWO 1991
StF: LGBl Nr 126/1991 (WV)

Änderung

LGBl Nr 60/1996

LGBl Nr 65/2012

LGBl Nr 85/2013

LGBl Nr 37/2016

1. Abschnitt
Allgemeines

§

1                Wahlgrundsätze

§

2                Wahlausschreibung, Wahltag, Stichtag

§

3                Zahl der zu wählenden Mitglieder

§

4                Wahlsprengel

2. Abschnitt
Wahlbehörden

§

5                Allgemeines

§

6                Wirkungskreis der Wahlbehörden

§

7                Gemeindewahlbehörden

§

8                Sprengelwahlbehörden

§

9                Bezirkswahlbehörden

§

10             Landeswahlbehörde

§

11             Frist zur Bestellung der Wahlleiter, Angelobung, Wirkungskreis der Wahlleiter

§

12             Einbringung der Anträge auf Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder

§

13             Berufung der Beisitzer und Ersatzmitglieder, Entsendung von

                   Vertrauenspersonen

§

14             Zusammentritt der Wahlbehörden, Angelobung der Beisitzer und

                   Ersatzmitglieder

§

15             Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden, Niederschriften

§

16             Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter 

              

3. Abschnitt

§

17             Wahlrecht

§

18             Teilnahme an der Wahl

§

19             Wählerverzeichnisse

§

20             Ort der Eintragung

§

21             Verpflichtung zur Mitwirkung bei der Erfassung der Wahlberechtigten

§

22             Mitteilungen an die in das Wählerverzeichnis eingetragenen Personen

§

23             Entfällt 

              

5. Abschnitt
Berichtigungs- und Beschwerdeverfahren

§

24             Auflegung der Wählerverzeichnisse

§

25             Berichtigungsanträge

§

26             Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§

27             Entscheidung über Berichtigungsanträge

§

28             Beschwerden

§

29             Abschluß des Wählerverzeichnisses – Wahlkarten

§

30             Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§

31             Ausstellung der Wahlkarte

§

32             Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarten  

              

6. Abschnitt
Wählbarkeit, Wahlwerbung

§

33             Wählbarkeit

§

34             Wahlvorschläge

§

35             Unterscheidende Parteibezeichnung in den Wahlvorschlägen

§

36             Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§

37             Überprüfung der Wahlvorschläge

§

38             Ergänzungsvorschläge

§

39             Wahlvorschläge mit gleichen Wahlwerbern

§

40             Abschließung und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§

41             Zurücknahme von Wahlvorschlägen 

              

7. Abschnitt
Abstimmungsverfahren

§

42             Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden

§

43             Wahllokale

§

44             Wahlzelle

§

45             Verbotszonen

§

46             Wahlzeit

§

47             Wahlzeugen

§

48             Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§

49             Beginn der Wahlhandlung

§

50             Wahlkuverts

§

51             Betreten des Wahllokales

§

52             Persönliche Ausübung des Wahlrechtes

§

53             Identitätsfeststellung

§

54             Stimmabgabe

§

55             Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die    Wahlbehörde

§

56             Vorgang bei Wahlkartenwählern

§

57             Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§

57a Stimmabgabe vor dem Wahltag

§

58             Amtlicher Stimmzettel

§

59             Gültige Ausfüllung

§

60             Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§

61             Ungültige Stimmzettel

§

62             Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

§

63             Niederschrift

§

64             Übermittlung der Wahlakten

§

65             Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

              

8. Abschnitt
Ermittlungsverfahren

§

66             Ermittlungsverfahren für die Wahl in die Vollversammlung der Landwirt-   schaftskammer

§

67             Anfechtung

§

68             Wahlscheine

              

8a. Abschnitt
Befragung der Mitglieder der Landwirtschaftskammer

§

68a Anordnung und Durchführung der Befragung

§

68b Ermittlung des Ergebnisses der Befragung

               

9. Abschnitt
Schlußbestimmungen

§

69             Fristen

§

70             Entschädigung und Ersatz von Barauslagen an Mitglieder der Wahlbehörden

§

71             Drucksorten und Wahlkosten

§

72             Datenschutz

 

ANM: Auf eine Wiedergabe der Anlagen 3 bis 6 wird verzichtet.

 

Mit Artikel XXXIII des Gesetzes LGBl Nr 65/2012 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit diesem Gesetz wird die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ABl. Nr. L 158 vom 30.4.2004, S. 77, umgesetzt.

(3) Mit Art. XIX dieses Gesetzes wird die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt, ABl. Nr. L 376 vom 21.12.2006, S. 36, umgesetzt.

(4) Abweichend von Art. XIV Z 6 (betreffend § 32 Abs. 2) ist für die Kosten von Maßnahmen und Leistungen, die vor dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gewährt wurden, § 32 Abs. 2 des Kärntner Jugendwohlfahrtsgesetzes, LGBl. Nr. 139/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 13/2011, anzuwenden.

In Kraft seit 05.12.1991 bis 31.12.9999
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