Anl. 1 K-LMG

K-LMG - Kärntner Landesmuseumsgesetz - K-LMG

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

(1) Es treten in Kraft:

a)

Art. I Z 3 (§ 28) am 20. Oktober 2007,

b)

die übrigen Bestimmungen des Artikels I an dem der Kundmachung folgenden Tag.

(2) Mit diesem Gesetz werden umgesetzt:

a)

die Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen, ABl Nr L 16 vom 23.1. 2004, S 44, und

b)

die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen, ABl Nr L 255 vom 30. 9. 2005, S 22.

 

Artikel IV

(LGBl Nr 22/2016)

Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

In Kraft seit 01.01.1999 bis 31.12.9999
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