Anl. 2 K-KKV

K-KKV - Kärntner Klärschlamm- und Kompostverordnung - K-KKV

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Hygienische Parameter:

Die seuchenhygienische Unbedenklichkeit mit einer Empfehlung für die sichere Anwendung muß für den jeweiligen Anwendungsfall im Bereich Landschaftspflege und Landwirtschaft (z. B. Ackerbau, Waldbau, Grünland) gegeben sein. Ergibt sich aus den Untersuchungsergebnissen die Notwendigkeit, zusätzlich auf nicht explizit angeführte pathogene Keime zu untersuchen, so hat der Prüfbericht bei einem positiven Nachweis diese anzuführen und zu bewerten. Die Bewertung hat gegebenenfalls den Ausschluß von Anwendungsfällen oder Hinweise für eine gefahrlose Anwendung zu enthalten. Keine seuchenhygienischen Anforderungen gelten für Ackerbau mit Direkteingraben der Düngestoffe, Methanoxidationsschichten und Biofiltermaterial.

In Kraft seit 01.01.2001 bis 31.12.9999
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