Art. 6 § 2 IO

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

Durch dieses Bundesgesetz werden folgende Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft umgesetzt:

1.

Richtlinie 2001/17/EG über die Sanierung und Liquidation von Versicherungsunternehmen, ABl. Nr. L 110/28 vom 20. April 2001;

2.

Richtlinie 2001/24/EG über die Sanierung und Liquidation von Kreditinstituten, ABl. Nr. L 125/15 vom 5. Mai 2001.

In Kraft seit 14.06.2003 bis 31.12.9999
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