§ 8a IO Außerstreitverfahren

IO - Insolvenzordnung

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 01.05.2024

Die Bestimmungen betreffend Rechtsstreitigkeiten im Sinne dieses Bundesgesetzes gelten sinngemäß für Außerstreitverfahren.

In Kraft seit 01.03.2006 bis 31.12.9999
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