§ 8 HAG

HAG - Hundeabgabegesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 08.05.2024

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Gesetz betreffend die Einhebung einer Gemeindeabgabe für das Halten von Hunden in der Stadt Wien, vom 16. Dezember 1921, LGBl. für Wien Nr. 156, in der Fassung der Satzungen von 6. November 1942, Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Wien Nr. 162, und vom 1. November 1944, Verordnungs- und Amtsblatt für den Reichsgau Wien Nr. 132, und der Gesetze LGBl. für Wien Nr. 1/1946, 2/1950, 5/1952, 21/1962, 18/1969 und 3/1980 außer Kraft.

In Kraft seit 01.01.2010 bis 31.12.9999
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