§ 380b GSVG (weggefallen)

GSVG - Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 29.04.2024
§ 380b GSVG seit 30.06.2022 weggefallen.
In Kraft seit 01.07.2022 bis 31.12.9999
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