§ 34 GSpG Glückshäfen

GSpG - Glücksspielgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 28.04.2024

Glückshäfen sind Ausspielungen, bei denen die Spieler durch Ziehung die auf ihre Spielanteile (Loszettel) entfallenden Treffer oder Nieten ermitteln oder zu deren Ermittlung beitragen.

In Kraft seit 01.01.1990 bis 31.12.9999
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