§ 11 GKTG Aufrundung

GKTG - Gerichtskommissionstarifgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 02.05.2024

Die Gebührenbeträge werden auf volle 10 Cent aufgerundet.

In Kraft seit 01.01.2002 bis 31.12.9999
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